Für Arbeitgeber

Beratung von Personalabteilungen und Geschäftsführungen bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen:

Hierzu gehören das Individual- wie auch das Kollektivarbeitsrecht. Ich begleite Sie als Arbeitgeber über die Planung und Taktik bis hin zum Vertrags- oder Vereinbarungsabschluss, auch mit und gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat.

  • Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Verhandlung mit dem Arbeitnehmer
  • Rechtliche Beratung bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
  • Gestaltung von und Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen