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Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2017, 6 Sa 137/17

Wer ohne Wissen und Einverständnis seines Gesprächspartners ein Gespräch heimlich aufzeichnet, verletzt damit in erheblicher Weise das Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners. Denn zum Persönlichkeitsrecht, das durch Art.2 Abs.1 Grundgesetz (GG) in Verb. mit Art.1 Abs.2 GG geschützt ist, gehört auch das Recht am gesprochenen Wort (Straftat gem. § 201 StGB).

 

Arbeitnehmer hat bei Verzug des Arbeitgebers mit der Entgeltzahlung keinen Anspruch auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

Die Vorinstanzen gaben der Klage statt. Die Revision der Beklagten, mit der diese sich gegen ihre Verurteilung zur Zahlung der Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB wendet, war vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgreich. Der Kläger habe keinen Anspruch auf die geltend gemachten Pauschalen. Zwar finde § 288 Abs. 5 BGB grundsätzlich auch in Fällen Anwendung, in denen sich der Arbeitgeber mit der Zahlung von Arbeitsentgelt in Verzug befinde. Allerdings schließe § 12 a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch wegen erstinstanzlich entstandener Beitreibungskosten, sondern auch einen entsprechenden materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch und damit auch den Anspruch auf Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB aus.

 

Interessenabwägung bei außerordentlicher Kündigung und Arbeitgeberverhalten
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2018, 15 Sa 214/18.

Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung als Alternative eine monatelange Auslauffrist bei Weiterbeschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz anbieten, riskieren die Unwirksamkeit ihrer Kündigung.