Beratung von Personalabteilungen und Geschäftsführungen bei arbeitsrechtlichen Problemstellungen:
Hierzu gehören das Individual- wie auch das Kollektivarbeitsrecht. Ich begleite Sie als Arbeitgeber über die Planung und Taktik bis hin zum Vertrags- oder Vereinbarungsabschluss, auch mit und gemeinsam mit Ihrem Betriebsrat.
- Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen und Verhandlung mit dem Arbeitnehmer
- Rechtliche Beratung bei Beteiligungsrechten des Betriebsrats
- Gestaltung von und Beratung beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkung bei der Erstellung und Verhandlung von Interessenausgleichen und Sozialplänen