Was können Sie von mir erwarten?
Zuverlässigkeit und schnelle Aussagen zu Ihrem Problem!
Sie erhalten von mir in einem Erstgespräch eine rechtlich fundierte, aber auch realistische Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken. Ich begleite Sie dem entsprechend zunächst eine außergerichtliche Lösung zu finden.
In Ihrem ersten Termin erhalten Sie folgende Leistungen:
- Ausgiebige Sichtung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Aufnahme ihrer mündlichen Schilderungen
- Durchsprache der Unterlagen sowie Ihrer Sichtweise zum Fall
- Umfassende rechtliche Bewertung des Sachverhalts
- Einschätzung der Erfolgsaussichten
- Besprechung der zu erwartenden Kosten
- Aufzeigen von Lösungswegen
- Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise
Bitte bringen Sie zum Erst-Termin Ihre Unterlagen wie Ihren Arbeitsvertrag, Versetzungsschreiben, Schreiben des Arbeitgebers an Sie oder Zeugnisse als Kopien mit!
Bleibt es bei diesem einen Kontakt, ohne dass ich vertragsgestalterisch tätig werde, so fällt lediglich die Gebühr für eine Erstberatung an, deren Höhe sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergibt - derzeit € 226,10 (€ 190,00 netto zuzüglich der Mehrwertsteuer von 19%).
Wichtiger Hinweis: Eine gestaltende Mitwirkung an einem Vertrag (wie beispielsweise einem Aufhebungsvertrag) fällt nicht unter die reduzierte, pauschale Gebühr für eine Erstberatung.